Das einzigartige gedruckte Standardwerk für die deutsche Außenwirtschaft, insbesondere für Spediteure, Zolldeklaranten und Import-Unternehmen
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Seit der Erweiterung der Europäischen Union zum 1. Mai 2005 ist auch für solche Ein- und Ausfuhren, welche die neuen EU-Mitgliedsländer betreffen, keine Zollabfertigung mehr erforderlich. Allerdings muss gemäß Verordnung (EWG) Nr. 3330/1991 des Rates vom 7. November 1991 über die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten eine INTRASTAT-Meldung abgegeben werden. Das INTRASTAT-Handbuch bietet:
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Die Erläuterungen sind ein wichtiges Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung der Nomenklatur durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten der EU zu gewährleisten und sind für die einheitliche Auslegung des Zolltarifs unabdingbar. |
Das Zollrecht der Europäischen Gemeinschaft stützt sich auf den Zollkodex (Verordnung 2913/92), die Zollkodex-Durchführungsverordnung (Verordnung 2454/93) und die Zollbefreiungsverordnung (Verordnung 918/83). Die Zollkodex-DVO enthält mehrere hundert Seiten Anhänge. Viele dieser Seiten geben nur Formulare oder Bestimmungen bzw. Codierungen wieder, die in anderen Werken ihre Auswirkung finden (zB Handbücher bezüglich Zollanmeldung oder Präferenzen) und häufigen Änderungen unterworfen sind. Daher wurden diese Anhänge der ZK-DVO nicht in das Handbuch aufgenommen. Das Handbuch EU-Zollrecht bietet:
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Kooperationspartner:Heinz Dieter Bau
Alleinvertrieb des Deutschen Gebrauchszolltarifs:Deutscher Verkehrs Verlag GmbHNordkanalstraße 36 D-20097 Hamburg |